Wieso kann ein Volksentscheid "auf Bundesebene" beantragen? Der angebliche Rundfunk-"Beitrag" ist in Wahrheit "Mediensteuer", weil ohne "opt-out" für Nichtzuschauer. Nur der Bund kann Steuergesetze gestalten oder die Bundesländer dafür autorisieren. - Also kann der Bundestag ein Aufhebungsgesetz machen (Art. 31 GG), das den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag mit Stichtag aufhebt, aber den Ländern freistellt, bis zum Stichtag ein "echtes" "Beitrags"-Gesetz zu schaffen, das Nichtzuschauer ausklammert. Sofort aber wären alle befreit, die sich als Nichtzuschauer erklären (weil "Beitrag" widerlegt).
Quelle: Nicht Beitrag, sondern "Steuer": www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html