Die Petition an den Bundestag ist zulässig. Denn sie betrifft die faktische Medien-"Steuer", also Bundeskompetenz, obgleich verbal fehlerhaft als "Beitrag" bezeichnet. Landesrecht ist nur die Organisation von Sendern (Ausfluss der Kulturhoheit). Diese dürfen einen Beitrag aber nur auf Benutzerbasis vorsehen. Die Petiteion könnte ergänzt werden durch die ausdrückliche Klarstellung, dass den Bundesländern die Veranstlatung von Sendern freisteht, jedoch nicht das Recht des Zwangsbeitrags für die etwa 30 % Nichtzuschauer (weil Steuer, also Bundeskompletenz).
Quelle: Reuters Institute (Oxford University) - Report-Auszug: www.focus.de/kultur/medien/erreichen-kaum-junge-und-schlecht-gebildete-menschen-vorbild-bbc-studie-offenbart-die-groessten-probleme-von-ard-und-zdf_id_11136174.html