Rundfunbeitag, Mediensteuer, Aufhebungsgesetz, Bundestag
Danke, openpeition , für die Wegsuche im klassischen "Triage"-Dilemma. Hier ist aber an sich zum (Eil)-Entscheid berufen: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Dieser dürfte beurteilen "ja, ist rein rechtlich 'Steuer', Aufhebungsgesetz also zulässig". Seit 2. April haben in 3 Tagen alle Bundestagsabgeordneten (unter anderem) den Antrag auf das Aufhebungsgesetz in ihrer Mailbox.- Der Antrag auf "profit"-freie Krankenhäuser hat ebenfalls seine Tücken. Beide Anträge sind aberwesentliches Bürgeranliegen. Am besten wäre, ausnahmsweise beide zum Volksentscheid zuzulassen. Leider kaum machbar.
Quelle: Beweis / E-Mail an (fast) alle Bundestagsabgeordnete: Wird vom Autor dieser Zeilen koordiniert. Mehr Beweis und Volltext gerne.