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Durch unser Grundgesetzt wird uns Religions- und Glaubensfreiheit garantiert. Somit ist es unzulässig, dass der Staat einzelne Glaubensgemeinschaften priviligiert, in dem er Steuern für diese eintreibt. Dann müsste er dies in logischer Konsequenz auch für den Islam und sonstige Religionsgemeinschaften tun! Sonst verschafft er einzelnen religiösen Gruppen (und mehr sind auch Katholische und evangelische Kirche nicht mehr) unzulässige Wettbewerbsvorteile.

Quelle:

4.0

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