Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument Ich denke die Regelung in Sachsen ist vernünftig, ich will sie hier nicht noch mal zitieren. Wer verantwortungsbewusst mit seinem gut erzogenen freilaufendem Hund in den Wald geht, sollte dies tun können, ähnlich wie am Hundestrand. Quelle: 2.8