Tierschutz

Abschaffung der Leinenpflicht für Hunde in Brandenburgs Wäldern – Änderung des Waldgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag des Landes Brandenburg
2.504 Unterstützende 1.607 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.504 Unterstützende 1.607 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Abschaffung der generellen Leinenpflicht für Hunde in Brandenburgs Wäldern – Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) §15 „(8) Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde.“

Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Brandenburgs Wäldern unangeleint laufen lässt, handelt nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg ordnungswidrig und kann mit Geldbußen bis zu 20000 Euro belangt werden. Hinzu kommen die ständigen Drohungen der Jäger, Jagdpächter und Waldbesitzer, die Hunde im Freilauf zu erschießen. Dies ist ein unzumutbarer Zustand für alle Hundebesitzer, deren Hunde artgerecht gehalten werden und ohne Leine laufen können.

Aus diesem Grund soll aus dem Waldgesetz des Landes Brandburg der § 15 Abs.8 (LWaldG) zur generellen Leinenpflicht von Hunden im Wald gestrichen werden. In Verbindung mit der bestehenden Hundehalterverordnung verstößt das Land Brandenburg gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zur artgerechten Haltung von Hunden. Die zugrundeliegende Annahme einer allgemeinen und damit abstrakten Gefährdung durch unangeleinte Tiere ist nach aktueller Rechtsprechung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. In Anlehnung an den § 11 Abs.2 des Waldgesetzes des Freistaats Sachsen soll das Ausführen von Hunden sich zukünftig im Land Brandenburg nach einer allgemeinen Bestimmung: "Beim Betreten dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet sowie die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden." richten.

Begründung

Im Feb 2013 führte ich eine unangeleinte Colliehündin in einem angrenzenden Wald mit. Der Waldpächter nahm diesen Umstand zum Anlass, auf die Hündin zuzufahren und diese anzufahren. Die Staatsanwaltschaft Cottbus entschied im Sept 2015 im Verfahren 1611 Js 13516/14 trotz entsprechender mir gegenüber getätigter Aussage, dass ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte. Weiterhin führte die Staatsanwaltschaft aus, dass „die Hündin selbstverständlich im Wald angeleint hätte laufen müssen, sodass hier von Ihrer (meiner) Seite aus nicht korrekt gehandelt worden war.“ Die Behauptung, ich habe nicht korrekt gehandelt, bezieht sich auf die Bestimmungen des Waldgesetzes Brandenburg. Nach bundesweit geltendem Tierschutzgesetz habe ich im Sinne der artgerechten Haltung von Tieren korrekt gehandelt. Zudem impliziert diese Aussage, dass auf die Ordnungswidrigkeit des Nichtanleinens des Hundes mit einer Straftat reagiert werden darf, die dann wegen Nichtnachweisbarkeit des Vorsatzes eingestellt wird. Der offensichtliche Widerspruch zwischen dem bestehenden Leinenzwang in Brandenburg und den Tierschutzbestimmungen ist zum Wohle der Tiere zu lösen. Gemäß § 15 Absatz 8 LWaldG (Waldgesetz des Landes Brandenburg) dürfen Hunde nur angeleint im Wald mitgeführt werden. Die Regelung des § 3 HundehV (Hundehalterverordnung) und zusätzliche kommunale Rechtsverordnungen sehen darüber hinaus eine fast unumgängliche Leinenpflicht in Städten und Gemeinden vor, sofern nicht gesonderte Hundeauslaufgebiete eingerichtet wurden. Die generelle Leinenpflicht ist unverhältnismäßig und beruht auf der unerwiesenen und diskriminierenden Annahme, dass unangeleinte Hunde allgemein eine Gefahr darstellen – sowohl in Wohngebieten, Parkanlagen, im Wald u.a. Hierzu kann analog u.a. auf das Urteil des OVG Lüneburg (AZ: 11 KN 38/04) von 2004 verwiesen werden, das eine solche Annahme als rechtswidrig verwirft. Der notwendigen Einrichtung von großräumigen und von Jedermann leicht erreichbaren Hundeauslaufgebieten wird in den wenigsten Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg nachgekommen. Demzufolge muss die Mehrzahl der im Land Brandenburg gehaltenen Hunde ständig an der Leine geführt werden. Andernfalls verstoßen Besitzer, die ihre Hunde ohne Leine führen, gegen bestehendes Recht und machen sich wegen einer Ordnungswidrigkeit strafbar. Hundehalter, die demzufolge der laut Tierschutzgesetz allgemein bestehenden Forderung nach artgerechter Haltung des Tieres nachkommen, müssen entweder gegen die Hundehalterverordnung oder aber gegen das Waldschutzgesetz im Land Brandenburg verstoßen. Das ist ein nicht vertretbarer Zustand. Daher wird gefordert, dass insbesondere die weiträumigen Waldflächen des Landes Brandenburg unter den Gesichtspunkten der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Nichtgefährdung anderer Menschen und Tiere auch durch Hundebesitzer zwanglos genutzt werden können, die ihren Hund verantwortungsvoll und sicher ohne Leine führen. Als gesetzliches Vorbild kann hier das Waldgesetz des Freistaats Sachsen gelten. In diesem ist das Ausführen von Hunden nicht gesondert geregelt, sondern richtet sich nach der grundlegenden Aussage des § 11 Abs.2 des Sächsischen Waldgesetzes: "Beim Betreten dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet sowie die Erholung andere Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. "Hunde benötigen freien Auslauf, um ihrem Laufbedürfnis nachkommen zu können, Reizvielfalt zu erfahren und in den ungezwungenen Kontakt mit anderen Artgenossen zu treten. Freilauf ist die Grundlage, damit der Hund nicht tiefgreifende leinenbedingte Aggressionen entwickelt (Quelle: https://www.mz-web.de/ratgeber/hunde-brauchen-ausreichend-freilauf,20641324,19338064.html)..) Trotz des seit mehreren Jahren bestehenden Problems im Land Brandenburg kommt der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nach, Ausgleich zu den Belangen des Tierschutzes zu schaffen. Das Problem wird totgeschwiegen. Wiederholt werden zudem Hundebesitzer, die ihren Hund ohne Leine und dennoch sicher mit sich führen in Brandenburgs Wäldern angefeindet und bedroht. Die Vielzahl dieser Vorfälle gelangt zumeist nicht zur polizeilichen Anzeige, da gerade bei unangeleinten Hunden mit Repressionen der Ordnungsbehörden zu rechnen ist. Gleichsam generieren sich Waldpächter, Waldbesitzer, Jäger und sonstige Personen zu Ordnungsmächten. Hintergrund sind nicht Gefährdungen oder Störungen durch Hunde, sondern vielfach die Ablehnung des Tieres an sich. Die Situation derzeit ist unerträglich für jeden verantwortungsvollen Hundebesitzer. Das oben genannte Urteil des OVG Lüneburg gilt als richtungsweisend. Daran sollte sich der Gesetzgeber orientieren. Entsprechend wird eine Justierung des Waldgesetzes sowie in einem weiteren Schritt der Hundehalterverordnung gefordert. Der Passus der bestehenden Leinenpflicht ist zu streichen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,
    es war ja zu erwarten, nach dem bereits vorangegangenen Schriftverkehr, dass wir auf keine Unterstützung aus dem Landtag hoffen dürfen. Der Ausschuß ist der Meinung, es gäbe genügend Freilaufflächen für Hunde, ohne diese aber auszuweisen. Ein entsprechendes Ersuchen an den Landtag, bitte präzise sämtliche Freilaufmöglichkeiten für Hunde in Brandenburg zu benennen, damit es auch in Zukunft zu keinen Mißverständnissen kommt, ist bereist abgeschickt worden.
    Weiterhin unklar ist, warum ausgerechnet in Brandenburg die Hunde mehr wildern sollen und unerzogener sein sollen als in anderen Bundesländern, wo es keinen Leinenzwang gibt.
    Angeblich würden sich andere Erholungssuchende im Wald von den Hunden belästigt fühlen - auch hier... weiter

  • ...jetzt heißt es erstmal abwarten

  • Wir möchten uns bei allen bedanken, die die Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.
    Leider sieht es im Land Brandenburg so aus, dass die meisten Hundehalter mit der Möglichkeit einer Leinenbefreiung völlig überfordert sind. Es ist eben einfacher, den Hund anzuleinen, anstatt ihn vernünftig zu erziehen. Wir hoffen, das der Landtag Brandenburg diesem hundeunwürdigen Leinenzwang ein Ende bereitet und dass die Hundebesitzer dann verantwortungsvoll damit umgehen.
    Die Petition wurde bereits im Dezember als Einzelpetition eingereicht. Der Landtag Brandenburg hat sich in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 damit befasst und beschlossen, noch weitere Ermittlungen in der Sache anzustellen.
    Wir werden die Unterschriftenliste dazu jetzt nachreichen.

Schlimm ist nur das viele Hundebesitzer einfach überfordert sind einen Hund freilaufen zulassen und meinen ihren Hund im Griff zu haben . Und im Wald speziell sollten nur erfahrene Hundebesitzer dieses auch tun . Alleine schon die Hunderasse , welche schon den Jagdtrieb vorgibt , verstehen viele überhaupt nicht . Durch Unachtsamkeit den Hund frei herumlaufen zulassen werden gute Hundeführer in Mitleidenschaft gezogen. Und zu den Jägern wäre zu sagen , das sie einfach nicht aus dem Stadium des Menschen aus der Steinzeit heraus kommen wollen und Beute mit nach hause bringen wollen .

Es ist einfach rücksichtslos gegenüber denen, die einen freilaufenden Hund nicht wollen. Es ist die Mehrheit derer, die ungestört sich im Wald bewegen wollen und derer, deren Lebensraum, der Wald ist. Der Hund ist nunmal ein Jäger. Es ist die gleiche Diskusion wie mit den Rauchern, die nicht einsehen, dass ihr Rauchen in geschlossenen Räumlichkeiten eine Körperverletzung gegenüber den Nichtrauchern darstellt. Seit doch einfach mal tollerant gegenüber denen, die sich nicht wohl fohlen, wenn sie von Hunden, aus welchen Gründen auch immer, angegangen werden.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern