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Beißstatistiken, Bundesverfassungsgericht

2004 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil erlassen, dass die Rasseliste rechtlich nicht zu beanstanden ist, ABER die Länder anhand von Beißstatistiken beweisen müssen, dass es sich bei den auf der Liste befindlichen Rassen tatsächlich um gefährlichere Hunde handelt als bei nicht gelisteten Rassen. Schaut man sich die jährlich herausgegebenen Beißstatistiken an, fällt auf, dass beinahe keine dieser gelisteten Rassen dort mehr auffällt als nicht gelistete Rassen - eher im Gegenteil! Somit ist die Rasseliste verfassungswidrig, es sollte juristisch dagegen vorgegangen werden!

Quelle: Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht

4.4

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