staatsvertrag, rundfunkbeitrag, lasten dritter, demokratieversprechen
Auch ein Staatsvertrag, darf nicht zu lasten Dritter abgeschlossen werden. Doch genau das tut der Rundfunkstaatsvertrag. Die öffentlich-rechtlichen haben einen Vertrag mit dem Staat abgeschlossen, den aber nicht der Staat erfüllt, sondern seine Staatsbürger, die einem solchen Vertrag weder abgelehnt oder zugestimmt haben.
Quelle: Vertrag zu Lasten Dritter - <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter</a>