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privatautonomie, entscheidungsfreiheit, privates recht

Der Staatsvertrag widerspricht ebenfalls der Privatautonomie. "Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Sie entspricht dem Ideal, in einer freien Gesellschaft nach seinem Willen selbstverantwortlich zu handeln." Mit dem Staatsvertrag, der über den Kopf der Staatsbürger hinweg abgeschlossen wurde, tritt ein Verstoß gegen die Privatautonomie in Kraft. Das kollidiert mit geltenden Gesetzen und ist somit gesetzeswidrig.

Quelle: Privatautonomie - <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie</a>

4.2

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