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Recht auf Bildung

In unserem Stadtteil wird seit neuestem, mit Eltern die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, lösungsorientiert gearbeitet .Bussgelder und andere Massnahmen welche durch eine nichterfüllte Schulpflicht sonst fällig wären,werden hier nicht mehr als Zielführend betrachtet . Der Grundsatz der Gleichbehandlung würde im Hinblick auf eine einheitliche Regelung, auch für Familien in denen die Kinder von sich aus den Schulbesuch ablehnen, eine Änderung der Schulpflicht in ein Schulbesuchsrecht als Bestandteil eines Rechts auf Bildung erfordern.

Quelle:

3.5

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