Glattes Unrecht.Darüberhinaus werden ja auch noch 6% p.a. Verzugszinsen erhoben,selbst wenn eine Steuerschuld durch Untätigkeit des Finanzamtes oder rückwirkender "Meinungsänderung" erst Jahre später festgesetzt wird.In Zeiten der Negativzinsen ganz und gar unberechtigt
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Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
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