Gymnasiasten werden genötigt, von der Schule abzugehen um zu arbeiten. Jeder hat das Recht auf die BESTMÖGLICHE Ausbildung. Diese Praxis seitens der ARGE/Jobcenter verletzt das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit/Selbstbestimmung (Art. 2 GG) sowie das Recht der freien Berufswahl (Art. 12 GG). Sie stellt des Weiteren eine Diskriminierung von Schüler/innen aus ALG-II-Familien dar, welche ebenfalls nicht rechtens ist. Es wird sich gerne über den Fachkräftemangel beschwert. Wenn ALG-II-Kindern eine höhere (Aus-)Bildung verweigert bzw. erschwert wird, muss man sich nicht wundern...
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