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Die Forderung „weg mit alten Strabs“ ist gerechtfertigt. Warum sollen für Gemeindestraßen andere Regeln gelten, als für Landes oder Kreisstraßen? Alle Straßen dienen letztendlich der Allgemeinheit! Wenn die Menschen, die in Anliegerstraßen wohnen, keine Straßen hätten um zu ihren Häusern zu kommen, würden sie dort auch nicht wohnen und keine Steuern zum Wohle der Allgemeinheit zahlen. Dass auch Gemeinden mit den Straßenausbaugebühren ein Finanzierungsproblem haben ist nachvollziehbar; nicht nachvollziehbar ist, dass man dieses Problem dann einfach auf die Anlieger abwälzt.

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2.5

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