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Verfassungskonformität

Die Herrschaften mit Ihren Kontra-Argumenten leben anscheinend in einer Parallel-Gesellschaft. Es ist nicht nur die Nicht verfassungskonformität, auch die sonstigen "Massnahmen" (Wiedereingliederungsvereinbahrung z.B.) sind in meinen Augen höchst verfassungsbedenklich. Beispiel: Im GG ist die Unversehrtheit von Körper und Geist festgeschrieben. Das Amt keht sich darum einen Dreck! Selbst psychisch Erkrankte, die an einer Massenphobie leiden, werden gezwungen, sich von Amtsärzten oder deren beauftragten Instituten "untersuchen" zu lassen. Das ist eindeutig schwere Körperverletzung!!!

Quelle:

0.4

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