Eine Implementierung des "unqualifizierten KTP" in die Zuständigkeit des RettG hätte einfache, aber durchaus vernünftige Konsequenzen! Krankentransporte in dieser Art (A1 Fahrzeuge nach EN 1789) wären qualifiziert besetzt (noch steckt das RettG NRW ja in der Neuauflage, machbar ist vieles) und man würde entsprechend eine Qualitätsverbesserung für die Patienten und entsprechend für die Krankenkassen erreichen. Auch können durch die Vergabe von Konzessionen nach RettG an Unternehmen auch die Zeiten der Vorhaltung geregelt werden, so dass die sog. "Rosinenpickerei" ausbleibt (24h KTW).
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