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Als Musiklehrer weiß ich, daß jemand, der dreißig Schüler unterrichtet, und sich darüberhinaus noch intensiv künstlerisch und publizistisch engagiert, was bei Herrn Zhebo der Fall ist, Vollzeit arbeitet und mit höchster Wahrscheinlichkeit ausgelastet ist. Berücksichtigt man seine vielfach dokumentierte exzellente Qualifikation, ist es für mich nicht vorstellbar, daß Herr Zhebo seinen Lebensunterhalt nicht mit seinen Einkünften bestreiten kann, vor allem diesen Sachverhalt muß die Härtefallprufung klären.

Quelle:

3.3

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