Jugendliche sind nicht umsonst besonders geschützt und werden in der Rechtssprechung unter dem Jugendstrafrecht beurteilt, welches wesentlich milder ist als das der Erwachsenen. Um wählen gehen zu können, muss man halt erwachsen sein und wissen, was man tut. Wartet einfach nur, eines Tages werdet ihr die magische 18 erreichen und dann kann es losgehen!
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