Die Entscheidung über eine Genehmigung liegt immer bei der Stadtverwaltung und ist daheriimmer Willkür. Die Satzung an sich ist nicht verwerflich, aber der Spielraum, den sich die Verwaltung rausnimmt. Es müsste eine ergänzende Richtlinie erarbeitet werden, die besagt, was für Eigentümer machbar und zu genehmigen (auch mit kleinen Auflagen denkbar) ist und was nicht (Haus abreissen als absurdes Beispiel).
1.231 Unterschriften
Sammlung beendet
Debatte
Mehr zum Thema Wohnen
2.718
Unterschriften
36 Tage
verbleibend
2.658
Unterschriften
75 Tage
verbleibend
2.594
Unterschriften
61 Tage
verbleibend