Befehlsverweigerer
Der Genosse Göring hat eindeutig gegen einen direkten Befehl seines Postenführers gehandelt und verstieß auch gegen die gültigen Direktiven zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen. In diesen war festgelegt, das kein Beschuß auf Minderjährige erfolgen sollte und das die Waffe nicht auf Westgebiet gerichtet werden darf!
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