Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Geschäftemacherei hat in den Parks nichts verloren!

In den Parks ist jede gewerbliche Tätigkeit untersagt. Weil der Zweck der, von der Allgemeinheit finanzierten, Parks eben nicht ist, einzelnen einen kostenlosen Raum zur Gewerbeausübung zu bieten. Wenn man als gewerbliche Yogalehrerin Yogastunden im Park abhält, dann ist das gewerblich und widerspricht der Satzung. Es ist wahnwitzig, da mit dem Umstand zu kommen, daß die Mitarbeiter des Grünflächenamtes bezahlt werden. Diese Petition dient rein persönlichen, wirtschaftlichen Interessen.

Quelle: Satzung: „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Abs. 4 Nr. 12 Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anbietet, diesbezügliche Rechtsgeschäfte in Grünanlagen abwickelt, die Grünanlage zur Gewerbeausübung nutzt oder durch gewerbliches Handeln von außen in die Grünanlage hineinwirkt.“

4.3

1 Gegenargument
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