Anhebung bzw. Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze - Reformierung der Hinterbliebenenrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.150 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.12.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Grundbetrag der Hinterbliebenenrente schützen

der aktuelle Rentenwert für die Anrechnung beträgt derzeit 872,52 €. Eine Witwenrente unter diesem Wert sollte mit einen "Anrechnungsverbot" belegt werden. Folglich könnte der Hinzuverdienst nach Kürzung von 40% noch 1.454 € brutto betragen. Zusätzlich müssten diese Renten aufgestockt werden oder zumindest eine Erziehungsrente auch für verwitwete Elternteile möglich sein. Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen bzw. Rentenansprüchen haben momentan oder wie immer das Nachsehen, was sich durch Armut, übermäßige Schufterei oder sogar durch Vernachlässigung der Kinder (Zeitmangel) auswirkt.

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Mitdiskutieren

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Thema Risiko-LV, Erbe und sonstiges Vermögen: Das Problem, von dem in der Petition die Rede ist, ist, dass es durch die niedrige, unter der Armut liegenden Hinzuverdienstgrenze bei Hinterbliebenen monatlich nicht nicht zum Leben ausreicht und es durch die derzeitigen Regelungen Hinterbliebenen praktisch unmöglich gemacht wird, das Netto-Haushaltseinkommen zu erhöhen, selbst wenn (!!) Vermögen da ist! Vermögen kann nicht sinnvoll oder gar nachhaltig zur langfristigen und sinnvollen Erhöhung des Netto-Haushaltseinkommens eingesetzt werden, da jegliche Einkünfte angerechnet werden!

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1 Antwort

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Ich hoffe, dass diese Petition nicht durchkommt. Es ist Sache Risiken abzusichern, d.h. die Familie (incl. Immobilie) kann man durch eine Risiko LV-Versicherung gut und preiswert absichern.

1.7

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