Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Ein Einsatzfahrzeug hat nur dann Sonder- und Wegerechte, wenn Blaulicht UND Martinhorn angeschaltet ist, d. H. Bei weglassen des Martinhorn fährt der Fahrer auf eigenes Risiko. Des Weiteren werden in München auch nur die wirklich dringlichen Einsätze mit Blaulicht und Martinhorn gefahren, die weniger dringlichen ohne Sondersignale. Somit findet ein Missbrauch oder übermäßiger Gebrauch des Sondersignals derzeit so oder so nicht statt.

Quelle:

4.5

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