Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Nix Verstanden....

Die StVO lässt hier keinen Spielraum für ob mit oder ohne Sondersignal. Für alle die mit dem gedanken Spielen hier zu unterschreiben: § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Quelle: StVO §38 (1)

4.5

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