Was ist denn schlimmer. Ein Verstorbener, weil das Martinshorn einmal zu wenig angeschaltet wird oder ein Kind was dadurch aufwacht? Wir können nicht Nachtruhe für Rettungseinsätze einführen. in der Regel beschweren sich die gleichen Leute auch wenn das Rettungsfahrzeug nicht energisch genug sein Vorrecht einfordert. mfg Alfred Schneider
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