Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Martinshorn

Ich hab selten so ein blödsinn gelesen 1.woher will die Dame unterschieden ob eine Dringlichkeit vorliegt oder nicht 2. wenn die Dame einmal im Gesetzbuch nach lesen würde wäre klar das der Stadtrat von München hier überhaupt nichts änder könnte. Unser Straßenverkehrsrecht gilt für alle Bundesländer und ist somit ein Bundesgesetz Die betreffenden Paragrafen wären 35 und 38 in der StVO Und ja es gibt Ausnahmen wann Rettungskräfte ohne martinshorn anfahren Z.b der Bankräuber oder wenn jemand Suizid begehen will Ich hoffe die Dame braucht niemals Hilfe im Leben

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