Rechtliche Grundlage
Mitglieder von BOS (Behörden und Organisationen mit Sichergerheitsaufgaben) sind auf ihren Einsatzfahrten verpflichtet, Blaulicht UND Martinshorn zu benutzen falls sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Theoretisch müssen sie das Horn also durchgehend nutzen, selbst wenn sie nur eine durchgezogene Linie überfahren wollen. Das das Horn überhaupt ausgeschaltet wird, ist reine Rücksichtsnahme und kann eigentlich nicht erwartet werden
Quelle: