Ihre Position ist schlichtweg egoistisch und wägt die Interessen eines z.B. kritischen medizinischen Notfalls gegenüber dem Schlafrhythmus ihres Kleinkindes völlig falsch ab. Laut Gerichtsurteilen ist der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs mir Sonder- und Wegerechten verpflichtet, das blaue Blinklicht in Verbindung mit dem Martinshorn schon lange vor einer Kreuzung (30 Sekunden) anzuschalten. Ansonsten trägt er im Falle eines Unfalls mindestens eine Mitschuld und provoziert vermeidbar ein hohes Unfallrisiko. LG Ein Berufsretter, der auch nachts zu Ihnen kommt wenn Sie in Not sind
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