Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Laut Gesetz ist das Martinshorn bei Einsatzfahrten vorgeschrieben um zu Signalisieren das der Fahrer des Einsatzwagens Sonderrechte gegenüber den Normalbürgern hat. Nur mit Blaulicht zu fahren ist nicht gegeben da dies dann nur ein Auto mit rundumleuchte ala Disko ist. Einzig Blaulicht mit Horn signalisiert Sonderrechte. Sie Sollten ergänzen das sie alle Unfälle die durch (Nur Blaulicht) fahrten entstehen von Ihnen vollständig getragen werden. Dämmen Sie das Kinderzimmer entsprechend vor geräuschen ausserhalb des Hauses ab oder Ziehen sie woanders hin.

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