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Mit dem hier genannten Gegenargument kann man auch eine Höchstgeschwindigkeit von z.b. 20km/h fordern "Es macht einen Unterschied ob man mit 45 oder 20km/h auf ein feststehendes Hindernis trifft". Tatsächlich besteht die Hauptgefährdung von 2-Rad Fahrern nicht in Frontalaufprallen sondern im geschnitten werden bei Überholvorgängen. Der schwächere 2-Rad Fahrer wird an den Fahrbandrand oder ins Bankett gedrängt oder direkt vom Überholenden tangiert. Die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 59km/h erlaubt das "Mitschwimmen" im Verkehr und bietet so Schutz für alle Verkehrsteilnehmer.
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