Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit
Der Abschlag wirkt fort. Treten Sie als Schwerbehindeter mit 63 Jahren (vormals abschlagfrei) in die Altersrente, so werden Ihnen von den Altersbezügen ebenfalls 10,8% abgezogen. Die Erwerbsminderung ist eine Versicherungsleistung --> die Altersrente wurde angespart. Hier sehe ich ein Problem des Schutzes des Sparvermögens, das nicht verfassungsgemäß sein kann. Leider ist das Sozialgericht nicht auf diesen Faktor eingegangen.
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