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Finanzierung der gesetzl. RV auch für Erwerbsminderungen

Das Einzahlen von AN- und AG-Beiträgen (bei mir konkret 209.664,94 € bis zum amtl. Feststellen der Erwerbsminderung) in die gesetzl. RV finanziert dieses System und begründet Versicherungsleistungen beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen. Es sind keine Sozialleistungen. Eine Erwerbsminderung ist für niemanden eine freie Entscheidung. Tatsächlich wird die Berechnung dieser Rente nur bis zum 62 Geburtstag vorgemommen. Die letzten 5 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 entfallen dafür komplett. Und dann werden zynischerweise noch 10,8 % abgezogen wegen "vorzeitigem" Rentenbeginn: Frechheit.

Quelle: eigener Rentenbescheid

4.4

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