Denkmalschutzgesetz und Charta von Florenz
Das Argument, die Charta von Florenz sei in diesem Falle nicht relevant, sticht nicht, da diese genau diesen Fall auch beschreibt, wie man Denkmäler nach Naturkatatsrophen wiederherstellen soll. Das Denkmalschutzgesetz für NRW ist für jedermann nachlesbar. Herr Lauterbach vom Gartenamt hat beides noch einmal für Sie zusammengefasst. Eine entsprechende Quelle wurde hier von jemand anderem bereits verlinkt.
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