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Vom unerträglichen Maß einer Fehlentscheidung

Einem Artikel über ein Buch von Horst Hilpert habe ich folgendes entnommen:"Um der Furcht vor einer Flut von Korrekturen entgegenzuarbeiten, normiert er vier unhintergehbare Kriterien. Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters ist demnach justiziabel, wenn die Unrichtigkeit erstens offenkundig ist, die Beibehaltung des Fehlers zweitens unerträglich ist, die Auswirkungen drittens folgenschwer sind und jedes andere Ergebnis viertens unfair und unverhältnismäßig wäre."Diese Kriterien sehe ich hier erfüllt! Am 23.4.94 kam es übrigens zu einer spielwiederholung nach einem Phantomtor für Bayern!

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