Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die Petition ist meiner Ansicht nach zu schwammig formuliert. Nicht die EU-Gesetzgebung ist hier das Problem, sondern der fehlende ausreichende Abgleich mit nationalem Recht. Hier ist die Bundesregierung gefordert, gemäß Art. 85 DGSVO für Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu sorgen, was bisher offenbar weitgehend unterblieben ist. Das wäre eine realistische Forderung, die ich sofort unterstützen würde.

Quelle:

3.1

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