Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Dsgvo, Kug

Die DSGVO ist eine Verordnung. Verordnungen sind Gesetzen untergeordnet. Es gibt in Deutschland Gesetze, die das Anfertigen von Bild- und Videomaterial ausdrücklich erlauben. Somit kann das KUG durchaus als Ausnahmeregelung nach Art. 85 DSGVO gelten. Selbst wenn nicht, gibt es nach Art. 6 DSGVO genügend Rechtfertigungstatbestände. Gut beschrieben in dem als Quelle benannten Artikel

Quelle: www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

1.9

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