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Kopftuch

§ 4 GG. Freie Religionswahl und Ausübung der Religion. Das Kopftuch ist ein Bestandteil der religiösen Ausübung. Eine deutsche muslimische Frau hat das RECHT frei zu wählen ob sie ein Kopftuch tragen möchte oder nicht (auch im evtl. öffentlichen Beruf). Recht sollte sein das sie FREI wählen kann. Unrecht ist: - Wenn das Kopftuch aufgezwungen wird - Wenn das Tragen eines Kopftuchs verboten wird Aus beiden Punkten folgt ein und das Selbe Problem. Menschen sind diskriminiered und wollen Andersartigkeit nicht akzeptieren. Schluss mit Aufzwingen, Schluss mit Diskriminierung. EGAL von wem!

Quelle: Gedankengut einer deutschen Muslimin (die kein Kopftuch trägt, weil sie es nicht tragen muss)

4.1

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