Natürlich habe ich als nichtrauchender Gast nicht die Wahl. Genauso wenig wie als nichtrauchender Beschäftigter. Dieses Wahlrecht würde es nur geben, wenn ein Großteil der gastronomischen Betriebe rauchfrei wären. Das ist aber nicht so. Daher gibt es keine Wahlfreiheit und ich bin auch davon überzeugt, dass es der "Markt" nicht regeln wird. Denn dazu hatte er lange Zeit. Im Gegenteil wurde das vorhandene alte Nichtraucherschutzgesetzt bereits ausgehebelt bzw. bewusst dagegen verstossen. Daher befürworte ich das neue Gesetz! Hervorragende Arbeit!!!
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