Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Hartz IV

"Die Arbeitnehmer aus dem Bereich der Gastronomie haben zudem die Moeglichkeit, entsprechend ihrer persoenlichen Ueberzeugung in den jeweils fuer sie in Frage kommenden gastronomischen Betrieben zu arbeiten." Dies ist eine dreiste Lüge! Wer Leistungen nach SGB II erhält, kann sich den Arbeitsplatz nicht aussuchen.

Quelle: § 31 SGB II

3.6

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