Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

E-Zigarette

Wenn ich mir das so ansehe, verstehe ich eins nicht: "Das neue nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Produktgruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder ELEKTRISCHEN ZIGARETTEN. Die Nutzung dieser Produkte ist in Bereichen, in denen der gesetzliche Nichtraucherschutz besteht, nicht zulässig. Nordrhein-Westfalen orientiert sich damit auch am Bund, der im Dezember 2011 bezogen auf das Bundesnichtraucherschutzgesetz klargestellt hat: "Das Gesetz regelt ein allgemeines Rauchverbot, ohne das 'Rauchen' hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren oder Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird." ABER laut der Definition des Bundes ist das Rauchen:"Rauchen ist definiert als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge." WAS NUN darf ich jetzt eine E-Zigarette benutzen oder nicht. Per Definition des Bundes ist es ja kein Rauchen da ich keine pflanzlichen Bestandteile verbrenne... Leute Leute was habt ihr wieder da beschlossen...

Quelle: www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/index.php

2.0

4 Gegenargumente
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern