Pro

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Argument zum Vorrang des fließenden Straßenverkehrs

ich zitiere aus dem Kommentar zum Lärmaktionsplan Thema Geschwindigkeitsbeschränkung: Nachteilig ist insbesondere, dass mit dieser Maßnahme die Leichtigkeit des fließenden Straßenverkehrs beeinträchtigt wird. Straßen mit überörtlicher Bedeutung -wie die Bundesstraße- erfüllen eine wichtige Verkehrsfunktion. S. Wanke (Petent)

Quelle: Lärmaktionsplanung vom Aufstellungsbeschluss zum Fertigen Planwerk

2.2

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