Contra

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Teil 6/7 Die Gesundheit nur eines Menschen ist höher zu bewerten als die freie Fahrt von Autofahrern! Grundgesetz, Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Die Leichtigkeit des Verkehrs ist im Grundgesetz nicht enthalten. Der Hinweis auf höhere Schadstoffemissionen bei Tempo 30 ist ein beliebtes Argument, aber in Expertenkreisen strittig. In Hagnau gibt es keinen Nachweis dafür. Somit ist die Anordnung von Tempo 30 in Hagnau nicht ermessensfehlerhaft.

Quelle:

2.0

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