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Lärmpegelüberschreitungen

für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbare Lärmpegelüberschreitungen von 2,1 - 2,5 db(A) dürfen zur Berechnung und ggf. Durchführung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme, z.B. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 3db(A) aufgerundet werden. Des weiteren wird von den Straßenverkehrsbehörden häufig nach den schärferen EU-Richtlinien, statt nach nationalem Recht verfahren.(z.B. keine Abschläge für Anfahr- oder Bremsgeräusche). Hierzu hochgerechnete Lärmpegelwerte (über 70 db(A) tags und 60 db(A) nachts werden dann als eindeutige Gesundheitsgefahr für Anwohner herangezogen.

Quelle: $ 3 der16. IMSchVO,Lärmschutz-Richtlinien StV

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