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40 km/h statt 30 km/h innerorts sind durchaus möglich

Nach dem MVI-Erlass vom 23.3.2012 zur Lärmaktionsplanung an die Kommunen können bei einer Bundesstraße statt 30 km/h nach Abwägung überregionaler Verkehrsbeziehung und Bündelungsfunktion der Straße trotz geringerer Lärmminderung auch 40 km/h angeordnet werden. Wenn man nur wollte. S. Wanke

Quelle: MVI-Erlass 23.3.2012

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