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Gleichheitsgrundsatz verletzt

mit 2 Flixbussen bin ich im Juni auf unterschiedlichen Fahrstrecken zur Tages- und Nachtzeit von Sigmaringen nach Hamburg und zurück gefahren. In Unistädten wie Göttingen, Marburg, Tübingen, Heidelberg und anderen Städten wie Dortmund, Osnabrück, Bremen oder Hamburg sind keine 30 km/h-Beschränkungen aus Lärmschutzgründen auf Hauptdurchgangsstraßen zu finden. Einzige Ausnahme Freiburg (B 31 i.R. Donaueschingen, vierspurig von 22-06 Uhr 30 km/h). Warum gelten im Bodenseekreis andere Gesetze? S. Wanke (Petitionssprecher)

Quelle: eigene Beobachtung anläßlich einer Deutschlandreise

1.7

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