Pflicht der Mittelverwendung
Ich sehe nicht die bindende Pflicht ("per Gesetz"), "dass 10 % des Berliner Jugendhaushaltes für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit aufgewendet werden" müssen und auch nicht, wie diese Zahl (also das, was ausgegeben wurde) verläßlich zu ermitteln ist.
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