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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mit der jetzt ab 1.11. 2019 geltenden Parkraumordnung im Waldstraßenviertel ist eine rechtliche Relevanz bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu prüfen. Das es Pflegediensten erheblich erschwert bzw. gar unmöglich gemacht wird, Pflegebdürftige, welche im Waldstraßenviertel wohnen, zu versorgen, stellt offensichtlich eine neue erhebliche und rechtlich signifikante Barriere dar im Sinne einer Verweigerung der gesellschaftlichen Teilhabe. Betroffenen kann man nur den Gerichtsweg empfehlen.

Quelle:

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