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Anwohnerparken gegen die Anwohner

Jede Maßnahme im Verkehrsbereich geht von einer prognostischen Entwicklung aus. Dabei wird auch untersucht welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Zukunft hat, also hier welche Wirkung das Anwohnerparken auf die Anzahl zu parkender Fahrzeuge zukünftig haben wird. Das wurde beim Anwohnerparken bezüglich der Umnutzung aufgegebener Gewerberäume in Wohnraum, was zusätzlichen Anspruch auf Anwohnerparkausweise bewirkt, nicht getan. Es ist mit bis zu 1000 neuen Ansprüchen in Zukunft zu rechnen. Das Anwohnerparken ist damit nicht sachgerecht begründet und ist letztendlich nur fiskalisch erklärbar.

Quelle:

3.1

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