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Beiliebigkeit bei der Parkplatzvergabe

Nun bekommt die Stadt den freigelassenen Geist nicht mehr in die Flasche. Mit den neuesten Ankündigungen der Stadt Extraparkarten an Nichtbewohner offensichtlich nach beliebigen Regeln auszureichen, wird die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung von Bewohnerparkbereichen, die ausschließlich Bewohner privilegiert unterwandert, den nicht mal Bewohner mit angemeldetem Nutzfahrzeug bekommen solch eine Karte. Gleichzeitig dokumentiert die Stadt damit selbst, dass die gesetzlich definierte Voraussetzung für das Bewohnerparken, der erhebliche allgemeine Parkdrucks, im Viertel gar nicht existiert,

Quelle:

2.5

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