Auch wenn die meisten, die von der Ausweispflicht befreit wurden, bereits ein Konto haben ( ich gehe mal davon aus, da diese Befreiung meist im späten Alter von nöten ist, wenn es zu einer Ausweis-verlängerung/Erneuerung kommt ), würde bei einer offiziellen Ausnahmeregelung, bei einer Befreiung zur Ausweispflicht wg. gesundheitlichen Gründen, der WECHSEL der Bank möglich sein, da man sich mittlerweile auch online verifizieren kann.
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