Genossenschaften/Baugemeinschaften
Grund und Boden Ist ein nicht vermehrbares Gut, deshalb kann der Boden nicht verseucht, verdichtet, verspekuliert werden. Bund/Länder/Kommunen dürfen keinen Boden/Gebäude mehr veräußern bzw. er muß in einen Boden-Gebäudefonds überführt werden, der dann nur noch vermietet, verpachtet oder in Erbpacht vergeben werden kann. Die Einheitswerte sind sofort auf Marktwerte anzuheben. Der Steuersatz richtet sich nach der Nutzung – soz.Wohnung-null, normale Wohnung – wenig, Freizeit-/Luxus-/Zweitwohnung – viel, Gewerbe – nach Festlegung der Kommune. Jeglicher Planungsgewinn (Kies, Bebauung usw.)ist zu
Quelle: